Informationen zum Klinikaufenthalt

Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Begleitpersonen

Die Aufnahme von Begleitpersonen ist grundsätzlich unter Rücksichtnahme auf die Bettenauslastung möglich. Bitte um Vereinbarung mit der Stationsleitung.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Schweigepflicht/Auskunft von Ärzten und Pflegepersonal

Bei der stationären Aufnahme erhalten unsere Patienten die Möglichkeit Vertrauenspersonen zu benennen, an die Informationen über den Krankheitsverlauf gegeben werden dürfen. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden sind. Die Stationsleitung vermittelt gerne ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt.


Verpflegung

Vorbehaltlich etwaiger Diätvorschriften stehen unseren Patienten täglich 3 verschiedene Menüs zur Auswahl, wobei wir um die Umsetzung des Konzeptes „tut gut"-Vitalküche bemüht sind.


Alkohol/Genussmittel/Drogen

Um eine rasche Genesung zu fördern ersuchen wir unsere Patienten während ihres Aufenthaltes auf den Konsum von Alkohol und anderen Genussmitteln zu verzichten.


Medikamente

Vor einer geplanten Aufnahme ersuchen wir eine Liste der laufenden Medikation mitzubringen.